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Die UVV-Prüfung: Wir übernehmen die komplette Abwicklung inkl. Nachweis
Fahrzeuge gelten als Arbeitsplatz bzw. Arbeitsmittel und unterliegen dem Arbeitsschutzgesetz. Einmal im Jahr müssen Sie als Arbeitgeber die UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) von einem sachkundigen Prüfer durchführen lassen. Dabei werden u.a. die Verkehrssicherheit, die An- und Aufbauten, die Anhängerkupplung oder die Ladungssicherung des Fahrzeugs überprüft.
Wir sind berechtigt, die UVV-Prüfung durchzuführen, in Karsruhe und in Graben-Neudorf. Wir übergeben Ihnen anschließend den Prüfbericht, den Sie bis zur nächsten Prüfung im Fahrzeug mitführen müssen.
Vereinbaren Sie heute noch einen Termin für Ihre UVV-Prüfung. Sie können diesen Termin gerne mit anderen Routinearbeiten wie HU/AU, Reifenwechsel oder Inspektion kombinieren.
FAQ zur UVV-Prüfung
Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) für Fahrzeuge ist die DGUV-Vorschrift 70. Sie schreibt vor, dass Fahrzeuge, wie Dienstwagen, Kleintransporter, Bus oder LKW bei Bedarf, jedoch mindestens ein Mal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen sind.
Da die Fahrzeuge zugleich Arbeitsmittel und Arbeitsplatz sind greifen die Arbeitsschutzbestimmungen vollumfänglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug rein dienstlich oder auch zur privaten Zwecke genutzt werden darf. Ausgenommen sind Privatfahrzeuge, die auch für dienstliche und geschäftliche Fahrten benutzt werden.
Als Gewerbetgreibender sind Sie verpflichtet, die UVV-Prüfung durch einen sachkundigen Prüfer einmal jährlich durchführen zu lassen – wie z. B. bei uns im Autohaus Kuhn. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, droht nicht nur ein Bußgeld von bis zu 10.000 EUR. Die Berufsgenossenschaft kann unter Umständen eine Versicherungsleistung verweigern und Ihre Mitarbeiter können Sie als Unternehmer haftbar machen.
Zwei Bereiche werden geprüft: Verkehrssicherheit und Arbeitessicherheit
VERKEHRSSICHERHEIT:
- Zustand / Funktion lichttechnische Einrichtungen
- Zustand Hupe / Signalhorn
- Zustand / Funktion Scheiben-/Scheinwerfer- und Reinigungsanlage, Wischer
- Zustand Lenkanlage
- Zustand / Funktion Betriebs- und Feststellbremse
- Zustand Airbageinheit
- Zustand Batterie
- Karosserie auf Beschädigungen / Korrosion prüfen
- Motor, Getriebe, Klimakompressor auf Dichtheit prüfen
- Zustand Warndreieck, Warnweste, Warnbekleidung
- Erste-Hilfe-Kasten Ablaufdatum
- Zustand / Funktion Sicherheitsgurte
- Zustand Scheiben und Spiegel
- Zustand Sitze und Kopfstützen
- Anhängervorrichtung / Dachgepäckträger auf Sitz und Montage prüfen
- Zustand und Montage der Räder / Reifen
- Reserverad / Reifen-Reparatur-Set Ablaufdatum
- Profiltiefe
- Nfz-Unterlegkeil
- Probefahrt
ARBEITSSICHERHEIT
- Festsitz von Karosserieteilen, Zierleisten, Tritten
- Schlösser/Türfeststeller unbeschädigt und funktionsfähig
- Prüfung beweglicher An- und Aufbauten
- Zustand Einrichtungen zur Ladungssicherung
- Hilfsmittel zur Ladungssicherung vorhanden
- Nfz Prüfung der externen Auf-/Umbauten laut Vorgaben
- Nfz Prüfung des Fahrtenschreibers (alle zwei Jahre)
- Nfz Sicherheitskennzeichnungen vorhanden
- Nfz Ein- und Ausstiege sowie Aufstiege und Arbeitsplätze funktionsfähig und sicher
- Nfz hydraulisch oder pneumatisch betätigte Einrichtungen funktionsfähig und sicher
- Zustand Feuerlöscher und dessen Befestigung – Ablaufdatum
- Betriebsanleitung (Hersteller) und Betriebsanweisungen (Unternehmen) für besondere Situationen vorhanden