
Citroën Airbag Rückrufaktion – Jetzt prüfen!
Von der aktuellen Airbag-Rückrufaktion sind ausschließlich folgende Fahrzeuge betroffen:
- Citroën C3 Typ 2 (von 2009 – 2017)
- Citroën DS3 (von 2009 – 2019)
Wichtiger Hinweis: Die Halter dieser Fahrzeuge werden per Brief informiert.
Folgende Fahrzeuge sind nicht betroffen
- Citroën C3 Picasso
- Citroën C3 Typ 1 (vor 2009)
- Citroën C3 Typ 3 (ab 2018)
- Citroën C3 Pluriel

Wie prüfe ich, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Citroën hat eine Seite eingerichtet, auf welcher Sie Ihre Fahrzeugident.-Nr. (FIN) eintragen können. Anhand dieser Nummer wird ermittelt, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Das Ergebnis ist sofort nach der Eingabe sichtbar.
Zur Fahrzeug-Prüfung: https://www.citroen.de/wartung-services/rueckrufaktion-pruefung.html
Wo finde ich die Fahrzeugident.-Nr.?
Die Fahrzeugident.-Nr. finden Sie im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) im Feld E, und im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II).
Was muss ich tun, wenn mein Fahrzeug betroffen ist?
Nachdem Sie die Fahrgestellnummer Ihres Fahrzeugs auf der Citroën-Webseite eingegeben haben, öffnet sich ein Chat-Fenster mit der virtuellen Assistentin „Stella“.
Dort geben Sie die Fahrgestellnummer noch einmal ein und ergänzen einige Angaben zu Ihrer Person. Anschließend können Sie aus einer Liste von Citroën Partnern in Ihrer Nähe den gewünschten Ansprechpartner auswählen.
Zum Schluss müssen Sie nur noch die Registrierung abschließen – damit ist der Vorgang abgeschlossen.
Sollten dabei Fragen oder Probleme auftreten, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.